Wozu ist der Architekt verpflichtet?
Die Baukosten spielt angesichts der Wohnungsmarktlage seit längerem eine zentrale Rolle in der öffentlichen Diskussion. Für Architektinnen und die Architekten stellt sich indes die Frage, wie dieses Thema angesichts der vielfältigen Anforderungen an Bauprojekte konkret einzuordnen ist und welche Verpflichtungen sie insoweit treffen. Neben der Erfüllung der Planziele des Bauherrn sind jedenfalls die technischen Anforderungen zu erfüllen. Dabei muss allerdings auch die wirtschaftliche Umsetzung dieser Ziele beachtet werden. Die Beiträge widmen sich dieser Thematik und geben praktische Hinweise, worauf Architektinnen und Architekten achten sollten.
Das Zentrum Baukultur Rheinland-Pfalz und die VHV Allgemeine Versicherung AG laden herzlich ein Vortragsabend | Baustandards, Kosten und Baukostensenkung | Wozu ist der Architekt verpflichtet? | VHV Allgemeine Versicherung AG | Donnerstag, 7. November 2019, 18.30 Uhr
Begrüßung
Gerold Reker, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Vortrag
Baustandards, Kosten und Baukostensenkung – Wozu ist der Architekt verpflichtet?
Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a.D., Rechtsanwalt, Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin
Praxisbericht
Projektkosten – Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung
Ernst Wolfgang Eichler, EICHLER-Architekten Gesellschaft mbh, Alzey/Weinheim
Moderation
Alexandra May, Immobilienökonomin (ebs) (angefragt)
Im Anschluss besteht die Gelegenheit Fragen an die Referenten zu stellen.
Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz mit zwei Unterrichtseinheit als Fortbildung für alle Fachrichtungen anerkannt.
Donnerstag, 07. November 2019 | 18.30 Uhr
Zentrum Baukultur im Brückenturm | Rheinstraße 55 | 55116 Mainz
Veranstalter
Zentrum Baukultur Rheinland-Pfalz
Kooperationspartner
VHV Allgemeine Versicherung AG
Für unsere Veranstaltungsplanung sowie ggf. die Ausstellung von Fortbildungsnachweisen bitten wir Sie um unverbindliche Anmeldung, herzlichen Dank!